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Arbeitsrecht

Ich bin ein Titel. Klicken Sie mich doppelt an.

Wir haben uns Spezialisiert

Normal kann jeder. Die allgemeinen Rechtsgebiete überlassen wir den anderen. Denn nur mit einer Spezialisierung ist es möglich, komplexe Themen auch in der notwendigen Tiefe, Breite und Praxistauglichkeit zu behandeln. 

MESSE- UND EVENTRECHT

Rechtsanwalt Martin Leber verfügt neben seiner juristischen Ausbildung auch über die  Qualifikation "Veranstaltungskaufmann und Meister für Veranstaltungstechnik Bühne/Studio" sowielangjähriger Praxiserfahrung. Angefangen als Bühnenhelfer,hat er Erfahrungen als FOH-Techniker, Technischer Leiter und Produktionsleiter gesammelt.

 

Als Geschäftsführer der ELS Event Law u. Service GmbH & Co. KG und der DPVT Deutsche Prüfstelle für Veranstaltungstechnik GmbH hat er auch die Unternehmerseite aus erster Hand kennengelernt.

 

Dieses Wissen gibt er u.a. als Lehrbeauftragter der HfMDK Frankfurt weiter. Sein Forschungsschwerpunkt ist die Verantwortungsverteilung in komplexen, dynamischen Organisationsstrukturen.

 

Dieser starke Praxisbezug und das tiefe Verständnis für die an Veranstaltungsproduktionen beteiligten Personen und die Branche  ermöglicht die Lösung der Probleme unter gleichzeitiger Würdigung von rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Aspekten.

 

Zu unseren Mandanten gehören Großmessen wie die Deutsche Messe AG, die Leipziger Messe oder die Nürnbergmesse ebenso wie Theater, Veranstaltungszentren, Tagungshotels, Diensteister und Hersteller aus dem In- und Ausland (u.a. aus Luxemburg und Taiwan).

ARZT- UND ARZTHAFTUNGSRECHT

Unser zweites Standbein ist das Arzt- und Arzthaftungsrecht. Der Fokus liegt hierbei auf dem Abrechnungsrecht und der Beitreibung von Forderungen für Ärzte, Krankenhäuser und medizinische Versorgungszentren.

 

In Zusammenarbeit mit unserem Partner der Dr. Leber Datentechnik GmbH haben wir technische Verfahren entwickelt, die es uns ermöglichen, auch ein großes Aufkommen an Forderungen professionell, schnell und äußerst kosteneffizient abzuwickeln.

 

In über 2500 Honorarverfahen in den letzten 3 Jahren konnten wir mehr als 94% der Forderungen realisieren.

 

In Honorarstreitigkeiten übernehmen wir auch die Vertretung vor Gericht.

Hier beläuft sich unsere Erfolgsquote in den letzten drei Jahren auf 100%.

 

 

 

 

Nationale und internationale Veträge sind unsere große Leidenschaft.

Die Kenntnis landesspezifischer Besonderheiten ist ein ganz entscheidender Faktor beim Abschluss von Verträgen über die Grenzen von Ländern und Kontinenten hinweg. Auch auf diesem Gebiet können wir Ihnen mit viel Fingerspitzengefühl zum Erfolg verhelfen.

VERTRAGSRECHT
ARBEITSRECHT

Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht), sowie zwischen Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und den Arbeitgebern (kollektives Arbeitsrecht).

 

Da es sich dabei auf eine Vielzahl von Rechtsquellen bezieht und die jeweils aktuelle Rechtsprechung eine erhebliche Rolle spielt, birgt es eine Komplexität, die ohne professionelle Unterstützung schnell zu Fehlern führen kann.

 

Arbeits- und Dienstverträge:

 

Arbeits- und Dienstverträge bilden die Basis eines jeden Arbeitsverhältnisses. Falsche oder ungenaue Formulierungen können leicht zu unerfreulichen Überraschungen mit teilweise schwerwiegenden Folgen führen. Insbesondere, wenn  durch den Arbeitsvertrag oder eine dazugehörige Stellenbeschreibung Betreiberpflichten delegiert werden sollen, ist besondere Sorgfalt geboten. Selbst kleine Fehler können dazu führen, dass ein  Vorgesetzter oder die Geschäftsleitung  für das Fehlverhalten von Mitarbeitern in Bereichen haftbar gemacht werden, die sie eigentlich delegieren wollten. Durch die rechtssichere Gestaltung eines Arbeits- bzw. Dienstvertrages wird eine klare  Basis für Ihr Arbeits- bzw. Dienstverhältnis geschaffen und das Risiko künftiger Rechtsstreitigkeiten reduziert.

 

Arbeitnehmerüberlassung:

 

Die Bedeutung der Arbeitnehmerüberlassung für die deutsche Wirtschaft wächst insbesondere im Veranstaltungsbereich stetig. Bei der Arbeitnehmerüberlassung wird ein Dritter mit in das Arbeitsverhältnis einbezogen. Somit entsteht ein Dreiecksverhältnis zwischen Arbeitnehmer, Verleiher und Entleiher.

 

Wir beraten und informieren Sie über die aus dieser Situation entstehenden arbeitsrechtlichen Besonderheiten und Gefahren, die den Beteiligten oft unbekannt sind. Die richtige Vertragsgestaltung und fundierte Aufklärung sorgt für einen reibungslosen Ablauf des Leiharbeitsverhältnisses für alle Beteiligten und vermeidet böse Überraschungen.

 

Arbeitsrecht im Sport und Kulturbereich:

 

Der Sport und der Kulturbereich werden immer professioneller und kommerzieller. Damit geht eine zunehmende Bedeutung juristischer Fragen aus der arbeitsrechtlichen Praxis einher. Profisportler und Profimusiker gelten in vielen Fällen als Arbeitnehmer, bedürfen aber, insbesondere im Hinblick auf Versicherungsfragen, spezieller Arbeitsverträge.

 

Auch die Verhandlung und Konzeption von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen beim Vereins- oder  Ensemblewechsel erfordern eine qualifizierte  Rechtsberatung, um kostspielige Fehler zu vermeiden.

LEBER&PARTNER

Rechtsanwälte 

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